Elternzeit

 

Voraussetzungen:

  • Sie sind Arbeitnehmer/in. Jedes Arbeitsverhältnis zählt!
  • Der Arbeitsplatz befindet sich in Deutschland oder der Arbeitsvertrag gilt nach deutschem Recht.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind im selben Haushalt.
  • Während der Elternzeit arbeiten Sie entweder gar nicht oder maximal 30 Stunden pro Woche. Dabei wird der monatliche Durchschnitt betrachtet.
  • Für Beamte, Richter und Soldaten gelten besondere Regelungen. Hierzu müssen Sie Ihren Dienstherren fragen.

Dauer der Elternzeit:

Elternzeit steht grundsätzlich beiden Elternteilen, unabhängig voneinander, zu. Sie können bis zu 3 Jahre Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Diese sollten Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.

Einen Teil können Sie auch zwischen dem 3. Und dem 8. Geburtstag nehmen. Hier muss der Arbeitgeber allerdings zustimmen.

Falls Sie die Mutter des Kindes sind, wird von den 3 Jahren die Zeit des Mutterschutzes abgezogen. Das bedeutet die Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt betragen zusammen 3 Jahre.

Falls Sie der Vater sind, können Sie ab dem Tag der Geburt Elternzeit beantragen.

Tipp: Falls Sie nach der Geburt in Mutterschutz sind, sollte die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnen. Sonst steht Ihnen vielleicht der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zu!

Wann muss ich die Elternzeit anmelden:

Folgende Fristen sind zu beachten:

  • Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit angemeldet werden. Wenn die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet dass: 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
  • Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag müssen 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden.

Tipp: Melden Sie Ihre Elternzeit frühestens 1 Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist an. Denn erst ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz.

Falls Sie als Mutter direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit möchten, (in der Regel 8 Wochen nach Geburt) können Sie innerhalb der ersten Woche nach Geburt die Elternzeit beantragen.

Bei Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz. In jedem Fall können Sie die Geburt abwarten.

Wie melde ich die Elternzeit an:

Sie müssen Ihre Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. D.h. auf einem Blatt Papier mit Beginn und Ende der Elternzeit und Ihrer Unterschrift.

-Die Anmeldung ist nicht möglich per Telefon, E-Mail, oder soziale Medien-

Machen Sie 2 Ausfertigungen. Eine für Ihre eigenen Unterlagen und eine für den Arbeitgeber.

Lassen Sie Ihren Arbeitgeber beide Ausfertigungen unterschreiben. Somit haben Sie die Bestätigung, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.