Kinderfreibetrag = Kindergeld:

Kinderfreibetrag:

Es gibt für jedes Kind 1 Kinderfreibetrag, den man entweder aufteilen oder nur einem Elternteil zuweisen kann.

Beispiel: 1 Kind = Mutter 0,5 und Vater 0,5 oder nur auf einen Elternteil 1

Für weitere Kinder natürlich dementsprechend mehr.

Eventuelle Behinderung Ihres Kindes, können beim Lohnsteuerjahresausgleich zu einer Steuerentlastung führen. Muss aber in jedem Fall einzeln geprüft werden.

Die Leistung beantragen:

Heutzutage geht das alles voll automatisch. Das heißt, Sie müssen das Kind beim Einwohnermeldeamt melden und darüber bekommt sowohl das Finanzamt als auch Ihr Arbeitgeber Bescheid. Sofern sich Ihre Steuerklassen oder auch die Kinderfreibeträge ändern, bekommen beide Stellen monatliche Datensätze zugespielt.

Kindergeld:

Das Kindergeld ist eine Leistung vom Staat, die die  Erziehungsberechtigten erhalten. Die Höhe des zu zahlenden Kindergelds hängt dabei von der Anzahl sowie von dem Alter der Kinder ab. Hier auf dieser Seite findet Ihr viele hilfreiche Informationen zum Kindergeld, wie die genaue Höhe ab 2021, Details zu dem Antrag und Euren genauen  Ansprüchen bei bestimmten Sonderfällen.

 

So viel Kindergeld bekommt Ihr ab dem 01.01.2023

pauschal pro Kind 250€ monatlich

 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Alle Menschen, die in Deutschland wohnhaft sind und den Lebensmittelpunkt hierzulande haben, profitieren von dem Kindergeldanspruch und erhalten die monatlichen Zahlungen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Von der Geburt bis zu dem 18. Lebensjahr könnt Ihr grundlegend mit der Zahlung rechnen. Von dem 18. bis zum 21. Lebensjahr erhalten Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Arbeitsplatz ebenfalls das Kindergeld. Bis zum 25. Lebensjahr gilt dies auch für      Kinder, die sich in der Ausbildung oder auch in einem Studium befinden oder noch    keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Kinder, die ein freiwilliges soziales oder  ökologisches Jahr absolvieren, haben des Weiteren den Anspruch auf Zahlungen vom Kindergeld der Familienkasse.

An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

Prinzipiell erhält nur ein Berechtigter das Kindergeld auf dem Konto. Lebt das Kind also in einem Haushalt zusammen mit beiden Elternteilen, so muss individuell geklärt werden, auf welches Konto das Kindergeld überwiesen werden soll. Direkt in dem Kindergeldantrag könnt Ihr die Bankverbindung angeben.

Sofern das Kind hingegen nur bei der Mutter bzw. bei dem Vater in einem getrennten Haushalt lebt, so bekommt der Berechtigte das Kindergeld ausgezahlt, bei dem der               Nachwuchs gemeldet ist und lebt. Dies können unter bestimmten Umständen auch die Großeltern oder auch direkt der Berechtigte sein. Eventuelle Änderungen sind in  diesem Zusammenhang auch stets an die Familienkasse zu melden.

             

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt? – So ist die Auszahlung geregelt

Hier auf dieser Seite listen wir Euch alle Kindergeld-Auszahlungstermine übersichtlich auf, sodass Ihr sofort feststellen könnt, wann Ihr die Überweisung  bekommen werdet. Grundsätzlich schreibt das Einkommenssteuergesetz vor, dass das Kindergeld in dem Monat auf das Konto ausgezahlt wird, für den der Anspruch besteht.

Das Kindergeld wird zudem monatlich überwiesen. Wann der Auszahlungstermin erfolgt, hängt vor allem mit der vergebenen Kindergeldnummer zusammen. 

Auf dem Kontoauszug könnt Ihr diese bei Interesse finden. In dem bestätigten Kindergeldantrag sollte die Kindergeldnummer hingegen ebenfalls für Euch zu finden sein. Habt Ihr eine Kindergeldnummer mit den Ziffern 0 oder 1 am Ende, so bekommt Ihr das Kindergeld in der Regel zu Beginn des Monats ausgezahlt. Der Zahlungseingang vom Kindergeld ist hingegen im letzten Drittel des laufenden Monats zu erwarten, wenn die Endziffern der Kindergeldnummer 8 und 9 sind.

Beispiele für die Kindergeldnummern:

  • 113FK123451 Zahlung zu Beginn des Monats
  • 432FK123349 Zahlung im letzten Drittel des Monats

             

 Kindergeldzuschlag für Familien mit geringem Einkommen

Der Staat zahlt zusätzlich zu dem Kindergeld ebenfalls noch einen Zuschlag in Höhe  von 185 Euro pro Kind, wenn Paare oder auch  Alleinerziehende sehr wenig Geld verdienen. Hierzu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Das  Kind darf beispielsweise nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben.  Außerdem muss das Kind im Haushalt der Eltern leben. Es gibt viele Voraussetzungen. Anbei haben wir für Euch die Wichtigsten aufgelistet:

Weitere Voraussetzungen für den Kindergeldzuschlag

  • Maximal mögliches monatliches Einkommen bei Paaren: 900 Euro
  • Maximal mögliches monatliches Einkommen bei Alleinerziehenden: 600 Euro
  • Vermögen darf nicht über der Höchsteinkommensgrenze liegen
  • Kind darf nicht verheiratet sein

Vorteile/ Günstigerprüfung durch das Finanzamt:

Um nun feststellen zu können, ob das Kindergeld nun günstiger für den Einzelfall ist als die Inanspruchnahme der Kinderfreibeträge, müsst ihr euch im Grunde selbst  keine Gedanken machen. 

Diese Aufgabe übernimmt nämlich das Finanzamt für euch, wenn euch die Steuererklärung abgebt.

Die Prüfung erfolgt deshalb durch einen   Finanzbeamten, der dann feststellt, ob nun das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für euch ist. Dieser legt sich dann auf die Option fest, wobei euch der Staat in finanzieller Sicht am meisten unterstützt.

Die Rechnung ist dabei gar nicht so einfach, wobei im Grunde zunächst eine Kalkulation der Steuerzahlung mit und ohne Kinderfreibetrag erfolgt. Demgegenüber wird die Gesamtsumme des Kindergelds für das gesamte Jahr gestellt. Ist der  Freibetrag also dann günstiger für euch, so rechnet der Finanzbeamte dann mit  dieser Option.

 

 Berechnungsbeispiel für den Kinderfreibetrag bei Eltern mit einem Kind –   Jahresbruttoeinkommen 70.000 € / Stand: 2019

Berechnung mit Kindergeld

zu versteuerndes Einkommen

70.000 €

zu zahlende Steuern

14.182 €

Berechnung mit Kinderfreibetrag

zu versteuerndes Einkommen

62.572 €

zu zahlende Steuern

11.748 €

Beide Werte werden mit der Günstigerprüfung gegenübergestellt

Steuern ohne Kinderfreibetrag

14.182 €

Steuern mit Kinderfreibetrag

– 11.748 €

Summe = Steuervorteil

2.434 €

Kindergeld: 2.328 €

 

In diesem Beispiel ist der Steuervorteil mit dem Kinderfreibetrag also höher.              Demnach lohnt es sich mehr als das Kindergeld.

 

Lohnsteuerjahresausgleich:

Machen Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich?

Sofern Sie bisher keinen gemacht haben sollten Sie spätestens nach Bezug des Elterngeldes einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

80% aller Bundesbürger erhalten im Durchschnitt etwas zurück. Daher können wir Ihnen nur raten, sich darum zu kümmern.

Wir führen eine Kooperation mit dem Lohnsteuerhilfeverein Taxfit. Im Anhang finden Sie eine Checkliste aller erforderlichen Unterlagen.

Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen einfach an. Wir holen Ihnen mehr aus Ihrer Steuer!

Info: Sie können rückwirkend für 3 Jahre Ihre Steuererklärung abgeben!

 

 

Mit unserem Partner Taxfit könnt Ihr dies ganz einfach lösen nähere Infos per Mail.