Elterngeld

 

Voraussetzungen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind im selben Haushalt.
  • Sie arbeiten entweder gar nicht oder maximal 30 Stunden pro Woche. Dabei wird der monatliche Durchschnitt betrachtet.
  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie sind Arbeitnehmer/in, Beamter oder Beamtin, Selbstständige/r, Erwerbslose/er oder Hausmann/frau.
  • Falls Sie studieren oder sich in einer Ausbildung befinden sollten, dürfen Sie auch mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Unterbrechung ist hier nicht nötig. Sie erhalten ganz normal Elterngeldanspruch.

Elterngeld gibt es auch, wenn Sie vor der Geburt erwerbslos waren.

 

Wer erhält Elterngeld:

  • Ehepaare:
  • Alleinerziehende:

Sie gelten als alleinerziehend, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:

  • Der andere Elternteil wohnt weder mit Ihnen noch mit dem Kind in einem Haushalt.
  • Sie steuerrechtlich als alleinerziehend gelten.
  • Der andere Elternteil krank, behindert oder aus beruflichen Gründen das Kind nicht betreuen kann.
  • Wenn durch den anderen Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet sein sollte.

 

  • Getrennt Erziehende:

Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen wohnen.

 

  • Ausländische Eltern:

Hier spielt die Staatsangehörigkeit und die voraussichtliche dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis eine Rolle.

 

  • Grenzgänger/in:

Innerhalb der EU, sowie in der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island, gelten besondere Regelungen.

Sie bekommen vorrangig von dem Land Elterngeld, in dem Sie arbeiten.  Das nachrangige Land (in dem Sie wohnen), zahlt Ihnen möglicherweise einen Unterschiedsbetrag aus, sofern das Elterngeld im nachrangigen Land höher wäre.

Sofern ein Elternteil nicht erwerbstätig ist, ist ebenfalls das vorrangige Land des erwerbstätigen in der Zahlungspflicht.

Falls beide Elternteile in unterschiedlichen Ländern arbeiten, bekommen Sie von dem Land Elterngeld, in dem das Kind wohnt.

 

Elterngeld Varianten:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus

Sie können für jeden Monat neu entscheiden, welche Variante Sie bekommen möchten. Die Unterschiede sehen Sie in der Tabelle auf der nächsten Seite.

Info: Früher gab es das Elterngeld nur in Form des heutigen Basiselterngeldes für 12 Monate. Eine Ausweitung auf 24 Monate oder den sogenannten Partnerbonus, gab es nicht. Wenn man also heute vom Elterngeld spricht, meint man das Basiselterngeld.

 

Von Wann bis Wann erhält man Elterngeld:

Elterngeld können Sie ab Geburt erhalten.

Es wird nach Lebensmonaten ausbezahlt und nicht nach Kalendermonaten.

Beispiel: Ihr Kind wurde am 12 Februar geboren. Dann erhalten Sie für den ersten Lebensmonat vom 12.2 bis 11.3 Elterngeld. usw…

Tipp: Bei Angestellten macht es in den meisten Fällen Sinn, erst nach dem Mutterschutz das Elterngeld zu beziehen, da das Elterngeld oft geringer ausfällt, als das Mutterschaftsgeld.

Selbstständige dagegen erhalten ab Geburt Elterngeld, da Sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatten. – Sofern Sie Krankentagegeld beziehen, sollten Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse sprechen, wie lange Sie darauf noch Anspruch nach der Geburt haben. Möglicherweise macht es dann Sinn, das Elterngeld erst später zu beantragen, wenn das Krankengeld eingestellt wurde.-

 

 

Wie lange Sie nun Elterngeld bekommen, hängt davon ab, für welche Variante Sie sich entscheiden haben.

  • Das Basiselterngeld erhält man grundsätzlich für 12 Monate. (Mutterschutzleistungen werden angerechnet)
  • Elterngeld Plus doppelt so lange, also 24 Monate.
  • Den Partnerschaftsbonus erhalten nur manche Paare und dann jeweils maximal 2 bzw.4 Monate zusätzlich zum Basiselterngeld oder Elterngeld Plus. – genaue Prüfung notwendig, da das Einkommen nach der Geburt beider Elternteile entscheidend ist.-

 

Unterschiede:

 

 

Basiselterngeld

 

 

Elterngeld Plus

 

 

Wie lange?

 

12 Monate + 2 Monate Partnerschaftsbonus

 

 

24 Monate + 4 Monate Partnerschaftsbonus

 

Wieviel?

 

! Das Netto, dass zur Berechnung dient, kann vom tatsächlichen Netto abweichen, da die L-Bank Pauschalen mit berechnet. Daher ist diese Formel eine nicht exakte Berechnung!

 

65% vom Nettoeinkommen

 

 

Beispiel: 1500€ Netto = 975€ Basiselterngeld

 

 

(Berechnung: Finanz-Kompetenz-Center)

 

50% vom Basiselterngeld

 

 

Beispiel: 1500€ Netto = 975€

Basiselterngeld: 2 = 487,50€ Elterngeld Plus

 

(Berechnung: Finanz-Kompetenz-Center)

 

Welches Gehalt dient zur Berechnung?

 

Arbeitnehmer: Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Entbindung

 

Beispiel: 06.03.2018 Entbindung, dann wäre es

 03/2017-02/2018

 

Selbständige: Letztes vollständiges Wirtschaftsjahr

 

Beispiel: 06.03.2018 Entbindung

Jahr 2017 (alle Einkünfte auch evtl. Mini oder Midi Job.)

 

 

Arbeitnehmer: Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Entbindung

 

Beispiel: 06.03.2018 Entbindung, dann wäre es

 03/2017-02/2018

 

Selbständige: Letztes vollständige Wirtschaftsjahr

 

Beispiel: 06.03.2018 Entbindung

Jahr 2017 (alle Einkünfte auch evtl. Mini oder Midi Job.)

 

Zuverdienst?

 

ACHTUNG keiner möglich!!!

 

 

Möglich, genaue Prüfung nötig!

 

(Berechnung Finanz-Kompetenz-Center)

 

 

Wieviel Euro mindestens und maximal?

 

300€ mind. und 1800€ max.

 

 

150€ mind.  900€ max.

 

Kann ich die Varianten ändern?

 

Änderungen während Zahlungsphase von Monat zu Monat möglich

 

Änderungen während Zahlungsphase von Monat zu Monat möglich

 

Wo muss ich den Antrag hinschicken?

 

L-Bank

Familienförderung

76113 Karlsruhe

 

L-Bank
Familienförderung
76113 Karlsruhe

 

Wann muss ich den Antrag hinschicken?

 

Nach der Geburt mit der Originalen Geburtsurkunde

 

Nach der Geburt mit der Originalen Geburtsurkunde

 

Info für Angestellte: Ein Mini oder Midi-Job werden ebenfalls berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden allerdings Abfindungen, Leistungsprämien, Provisionen, 13. Monatsgehälter sowie Urlaubs- Weihnachtsgelder.

Info für Selbstständige: Im Elterngeldantrag müssen Sie eine Prognose abgeben, wieviel Sie voraussichtlich während der Elternzeit verdienen werden. Das Elterngeld wird daher vorläufig ausbezahlt. Am Ende müssen Sie mit Hilfe einer Einnahmenüberschuss Rechnung oder Bilanzierung Ihren tatsächlichen Verdienst nachweisen.

Sofern Sie Gewinne oder Provisionen erhalten ohne dass sie dafür arbeiten, wäre es sinnvoll, Elterngeld Plus zu wählen. Ansonsten werden diese Einkünfte voll abgezogen.

Geringverdiener/in:

Wenn das Haushaltseinkommen vor der Geburt weniger als 1240€ netto betragen hat, bekommen Sie prozentual mehr Elterngeld als die 65%.

 

 

 

Zwillinge & Mehrlingsschwangerschaften:

Wenn Sie Zwillinge erwarten, bekommen Sie das Doppelte. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden.

Im Basiselterngeld + 300€ und im Elterngeld Plus + 150€.

Beispiel: Basisgeld mindestens 300€ + Zuschlag 300€ = 600€ und maximal 1800€ + 300€ = 2100€. Im Elterngeld Plus mindestens 150€ + 150€ = 300€ und maximal 900€ + 150€ = 1050€.

Für jedes weitere Mehrlingsgeschwisterchen erhalten Sie das doppelte usw…

Beispiel: Bei Drillingen erhalten Sie im Basiselterngeld mindestens 900€ und maximal 2400€, und im Elterngeld Plus mindestens 450€ und maximal 1200€.

 

Geschwisterbonus:

Wenn in Ihrem Haushalt:

  • mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt,
  • mindestens 2 Kinder unter 6 Jahren leben,
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das unter 14 Jahren ist,

bekommt man einen Zuschlag von 10%, aber mindestens 75€ im Basiselterngeld und 37,50€ im Elterngeld Plus.

 

Elterngeld für das nächste Kind:

  • Angestellte

Zur Berechnung werden wieder die letzten 12 Kalender Monate vor Geburt berücksichtigt. Wenn Sie in dieser Zeit noch Elterngeld des älteren Geschwisterchens bezogen haben, so werden diese Monate ausgeklammert. D.H es werden die 12 Monate herangezogen, die auch zur Berechnung des ersten Elterngeldes genommen wurden.

Die Rechnung bleibt die gleiche.

  • Basiselterngeld: Mindestens 300€, maximal 1800€
  • Elterngeld Plus: Mindestens 150€, maximal 900€

 

  • Selbstständige

Auch hier wird das letzte Wirtschaftsjahr betrachtet. Aber Achtung! Es wird das letzte Wirtschaftsjahr betrachtet, in dem Sie keinerlei Elterngeld erhalten haben.

Beispiel: Ihr erstes Kind ist am 01.07.2018 auf die Welt gekommen. Für die Berechnung wurde das Wirtschaftsjahr 2017 herangezogen. Sie haben sich für Elterngeld Plus entschieden und bekommen von 01.07.2018 bis 30.06.2019 Elterngeld.

Ihr nächstes Kind kommt am 01.09.2019 zur Welt. Dann wird wieder das Wirtschaftsjahr 2017 zur Berechnung herangezogen, weil es das Letzte Jahr ist, in dem Sie keinerlei Elterngeld erhalten haben. Auch wenn Sie weiterhin Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit während des ersten Bezugs von Elterngeld hatten!