Sorgerechtsverfügung / Patientenverfügung & Co.
Sorgerechtsverfügung
Dieses Thema ist mindestens genauso wichtig, wie die Wahl des Kinderarztes. Du möchtest schließlich, dass Dein Kind im Krankheitsfall optimal versorgt wird. Und noch wichtiger ist es, dass Du Dir frühzeitig Gendanken machst, wer sich im schlimmsten Fall um Dein Kind sorgen soll, wenn Dir etwas zustößt.
Der größte Irrtum ist, dass der Pate automatisch der rechtliche Vormund und damit auch die Erziehung Deines Kindes übernehmen darf. Du als Elternteil, musst das in einer Sorgerechtsverfügung festlegen! Ansonsten übernimmt der Staat die Erziehung.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. Jede Privatperson ab dem 18 Lebensjahr sollte eine Patientenverfügung oder noch besser eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung haben, da Angehörige sonst keinerlei Mitspracherecht haben.
Bei weiteren Fragen helfen wir Dir gerne weiter.