Sorgerechtsverfügung/ Patientenverfügung & Co.:
Sorgerechtsverfügung
Dieses Thema ist mindestens genauso wichtig, wie die Wahl des Kinderarztes. Du möchtest schließlich, dass Dein Kind im Krankheitsfall optimal versorgt wird. Und noch wichtiger ist es, dass Du Dir frühzeitig Gendanken machst, wer sich im schlimmsten Fall um Dein Kind sorgen soll, wenn Dir etwas zustößt.
Der größte Irrtum ist, dass der Pate automatisch der rechtliche Vormund und damit auch die Erziehung Deines Kindes übernehmen darf. Du als Elternteil, musst das in einer Sorgerechtsverfügung festlegen! Ansonsten übernimmt der Staat die Erziehung.
Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. Jede Privatperson ab dem 18 Lebensjahr sollte eine Patientenverfügung oder noch besser eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung haben, da Angehörige sonst keinerlei Mitspracherecht haben.
Hier arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner Jura Direkt zusammen.
JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Ihre Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamente nach Deinen/Euren Wünschen, welche Du vorher in einer speziellen Software selbst festgelegt hast.
Wir stellen für Dich gerne den Kontakt her oder Du schaust erstmal selbst auf deren Homepage vorbei.
Bei weiteren Fragen helfen wir Dir gerne weiter.