Die Untersuchungen U1 bis U9

 

Eine Chance für jedes Kind

Die Früherkennungsuntersuchungen bieten Ihrem Kind die Chance, dass mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und behandelt werden können und Ihr Kind – wenn erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann.

Auch wenn angeborene Störungen durch die Früherkennung und frühzeitige Behandlung nicht geheilt werden können, so sollen doch schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung vermieden oder zumindest vermindert werden.

Manchmal zeigen sich auffälliges Verhalten oder Verzögerungen in der Entwicklung erst im Verlauf der ersten Jahre, zum Beispiel in der sprachlichen Entwicklung. Wird eine solche Beeinträchtigung frühzeitig erkannt, kann Ihr Kind durch gezielte Förderung beizeiten unterstützt werden. Hierdurch können Verzögerungen oft noch aufgeholt oder zumindest günstig beeinflusst werden. Denn viele Entwicklungsschritte bauen aufeinander auf, sodass unerkannte frühe Störungen weitreichende Folgen haben und die gesamte Entwicklung in Mitleidenschaft ziehen können.

Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungsuntersuchungen somit einige Sicherheit. Denn die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen Entwicklung Eltern auch verunsichern.

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos, wenn Sie die angegebenen Zeitspannen einhalten. Falls Sie Ihr Kind zu spät zu einer U-Untersuchung bringen, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen. Bitte erkundigen Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

Zu jeder Untersuchung sind das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte („Gesundheitskarte“) Ihres Kindes und der Impfausweis mitzunehmen. Die einzelnen Untersuchungstermine vereinbaren Sie mit der ärztlichen Praxis, die Sie für Ihr Kind aussuchen. Vorwiegend bieten kinder- und jugendärztliche Praxen die Früherkennungsuntersuchungen ab der U2 an. Auch andere Facharztgruppen können die Früherkennungsprogramms durchführen, sofern bei den Ärztinnen und Ärzten spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchung und Behandlung von Kindern vorliegen bzw. die ärztliche Berufsordnung sie dazu berechtigt. 

 

Wozu dient das Gelbe Heft?

Im Gelben Kinderuntersuchungsheft werden von den Ärztinnen und Ärzten sowie teilweise Hebammen und Entbindungspflegern das genaue Datum und die Ergebnisse aller U-Untersuchungen festgehalten. Die Eltern unterstützt das Gelbe Heft bei der Vorbereitung auf die jeweilige Früherkennungsuntersuchung mit Informationen über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte.

 

 

Von wem bekommt man das Gelbe Heft?

Das Gelbe Heft wird den Eltern des Kindes in der Regel in ihrer Geburtsklinik übergeben, bei Hausgeburt von ihrer Hebamme bzw. ihrem Entbindungspfleger. Eltern von Neugeborenen erhalten das neue Gelbe Heft kurz nach der Geburt.

 

Wozu ist die abtrennbare Teilnahmekarte im Gelben Heft da?

Auf der heraustrennbaren bzw. ab klappbaren Teilnahmekarte werden die bisher wahrgenommenen U-Untersuchungen dokumentiert. So können Eltern oder Sorgeberechtigte die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen bei Bedarf z. B. bei Behörden, Kindertagesstätten, Schulen oder Jugendämtern vorweisen.

In einigen Bundesländern können durch Vorlage dieser Teilnahmekarte Eltern vor der Erstaufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte auch die nach Infektionsschutzgesetz geforderte ärztliche Beratung zu einem vollständigen und altersgemäßen Impfschutz nachweisen. In den U-Untersuchungen U3 bis U9 ist nämlich jeweils eine Impfberatung und Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstatus vorgesehen.

 

Woher bekommt man einen Ersatz, wenn das Gelbe Heft oder die Teilnahmekarte abhandengekommen ist?

Beides kann bei Verlust erneut von der Geburtsklinik, der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger und später durch die ärztliche Praxis, die die U-Untersuchungen des Kindes betreut, ausgehändigt werden.

 

Wem müssen die Eltern (bzw. die Sorgeberechtigten) das Gelbe Heft zeigen?

Bei dem Gelben Heft handelt es sich um vertrauliche Informationen. Keine Institution (z. B. Kita, Schule, Jugendamt) darf verlangen, das Heft einsehen zu dürfen. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, wem sie das Gelbe Heft zeigen. Die ab klappbare Teilnahmekarte ist als Nachweis für die Wahrnehmung der U-Untersuchungen ausreichend.

Vorgegebene Untersuchungstermine einhalten

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben, für die Sie einen Besuch in der ärztlichen Praxis vereinbaren sollten:

U1 – nach der Geburt

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)

U7a – 34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)

U8 – 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)

U9 – 60. bis 64. Lebensmonat (6 Jahre)