Anmeldung im Kindergarten   

Eine Anmeldung im Kindergarten unterscheidet sich vor allem je nach Träger. So erfolgt sie für die städtischen und kommunalen Kindergärten zentral über einen Antrag. Bei privaten Kindergärten muss man sich einzeln nach den Kriterien und Aufnahmeregelungen erkundigen. Erfahren Sie hier mehr über die gängige Praxis bei der Anmeldung zum Kindergarten.

  • Anmeldung im Kindergarten: Unterschiedliche Verfahren
  • Anmeldung in einem kommunalen Kindergarten
  • Anmeldung in einem privaten Kindergarten
  • Anmeldung für den Kindergarten und die Auswahlkriterien

 

 

Anmeldung im Kindergarten: Unterschiedliche Verfahren

Die Anmeldung für den Kindergarten kann in Deutschland je nach Kommune und Kindergarten stark variieren. Neben den Formalitäten unterscheidet sich zum Beispiel auch der Zeitraum für die Anmeldung im Kindergarten. Manche Einrichtungen sind dabei so beliebt, dass Eltern ihre Kinder bereits während der Schwangerschaft auf die Warteliste setzen lassen, um zu gegebener Zeit eine realistische Chance auf einen Platz zu haben. Im Allgemeinen können Eltern ihr Kind nach seinem zweiten Geburtstag in einem Kindergarten anmelden, da es in den meisten Bundesländern und Einrichtungen ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat.

Anmeldung in einem kommunalen Kindergarten

Was Sie bei der Anmeldung im kommunalen Kindergarten beachten solltest, haben wir hier für Sie zusammengestellt:

  • Wann anmelden? Die Anmeldung im kommunalen Kindergarten können Sie unmittelbar nach der Geburt Ihres Babys durchführen. Die Anmeldefrist endet in den meisten Einrichtungen spätestens zwei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn des Kindes. Ihr Kind wird nach der Anmeldung auf die Warteliste für einen Kindergarten in der zuständigen Gemeinde gesetzt.
  • Wo anmelden? Für die Anmeldung im städtischen bzw. kommunalen Kindergarten können Sie sich direkt an das zuständige Jugendamt wenden. Hier erhalten Sie neben der Auflistung der Kindergärten auch die notwendigen Antragsformulare. Sie können die Anmeldung aber auch direkt in dem Kindergarten Ihrer Wahl vornehmen, es ist nur keine Garantie, dass Ihr Kind auch einen Platz in diesem Kindergarten zugeteilt bekommt. Kommen für Sie mehrere kommunale oder städtische Kindergärten infrage, so füllen Sie trotzdem nur eine Anmeldung aus. Es ist nicht hilfreich, in jedem Kindergarten eine Anmeldung vorzunehmen, denn die Platzvergabe erfolgt zentral.
  • Verfahren der Anmeldung: In das Anmeldeformular tragen Sie neben Ihren Arbeits- und Wegezeiten sowie der gewünschten Betreuungsdauer auch einen Wunschkindergarten ein. Zudem geben Sie weitere Kindergärten an, auf die Sie ausweichen würden, wenn Ihr Wunschkindergarten keinen Platz mehr frei hat. Die zuständige Gemeinde prüft den Antrag und weist dem Kind daraufhin einen Platz zu. Dieser kann auch in einem der “Ausweich-Kindergärten” oder in einem anderen Kindergarten innerhalb der zuständigen Gemeinde sein, der als zumutbar gilt. Als zumutbar gilt in einem solchen Fall jeder Kindergarten, der nicht mehr als eine halbe Stunde vom Wohnort entfernt liegt. Somit haben Eltern bei der Wahl des kommunalen Kindergartens nicht immer ein Mitspracherecht.

Hinweis: In kommunalen bzw. städtischen Kindergärten gibt es in der Regel nur Plätze für Kinder, die in der jeweiligen Kommune gemeldet sind. Die Nachbarkommunen sind nicht dazu verpflichtet, Deinem Kind einen Platz zur Verfügung zu stellen.

  • Welche Kosten? Die Kosten für den Kindergartenplatz werden von den einzelnen Kommunen festgelegt und variieren stark. Meist werden die Einkünfte der Eltern, die Haushaltsgröße und die Dauer der Betreuungszeit bei der Berechnung der Kindergartengebühr einbezogen.

 

 

Anmeldung in einem privaten Kindergarten

 

Parallel zur Anmeldung in einem kommunalen oder städtischen Kindergarten, können Sie Ihr Kind auch in privaten oder kirchlichen Kindergärten anmelden. Hierbei können Sie auf folgende Dinge achten:

  • Wann anmelden? Um die Anmeldung in einem privaten Kindergarten sollten sich Eltern frühzeitig kümmern. Manche Kindergärten sind so beliebt, dass interessierte Eltern ihre Kinder schon auf die Warteliste setzen lassen, bevor sie überhaupt geboren wurden.
  • Wo anmelden? Bei der Anmeldung für einen privaten Kindergarten sollten Sie sich direkt bei der Leitung oder dem Träger der Einrichtung nach den Anmeldeformalitäten erkundigen. Dies können Sie ganz einfach telefonisch tun oder Sie gehen während der Öffnungszeiten zur Leitung des Kindergartens und informieren sich direkt.
  • Verfahren der Anmeldung: Für die Anmeldung im privaten Kindergarten können Sie sich während der Öffnungszeiten des Kindergartens an die Leitung wenden und hier die notwendigen Antragsformulare erhalten bzw. Ihr Kind gleich auf die Warteliste setzen lassen. Eine Vielzahl von Einrichtungen veranstaltet im Frühjahr auch regelmäßige Informationsabende für Eltern. Ihren Termin können Sie meist telefonisch erfragen. An einem solchen Abend besteht nicht nur die Möglichkeit, während einer Führung einen ersten Eindruck vom Kindergarten zu verschaffen, Eltern werden auch über den Träger der Einrichtung, den organisatorischen Ablauf und das pädagogische Konzept informiert. Auch bei dieser Gelegenheit können Sie Ihr Kind anmelden bzw. auf die Warteliste setzen lassen.
  • Welche Kosten? Die Kosten für einen privaten Kindergarten sind gewöhnlich höher als die für einen kommunalen bzw. städtischen Kindergarten. Der Träger der Einrichtung legt die Gebühren fest. Sie können diese einfach bei Ihrem Wunschkindergarten erfragen.

 

 

 

Für den kommunalen wie auch den privaten Kindergarten gilt ganz allgemein: Wenn Ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr bereits in der gleichen Einrichtung war, weil der Kindergarten eine U3-Betreuunganbietet, läuft der Wechsel in die Kindergartengruppe meist auch ohne Antrag.

Anmeldung für den Kindergarten und die Auswahlkriterien

Bei der Anmeldung für den Kindergarten berücksichtigen eine Vielzahl der Einrichtungen Faktoren wie:

  • Eintrittsalter: Seit 1996 hat in Deutschland grundsätzlich jedes Kind mit der Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser Anspruch beläuft sich dabei in der Regel auf einen Halbtags-Betreuungsplatz.
  • Wohnortnähe: Viele Kindergärten haben ein bestimmtes Einzugsgebiet und nehmen keine Kinder aus anderen Bezirken oder Orten auf.
  • Familienstand: In vielen Einrichtungen werden Kinder von Alleinerziehenden Elternteilen vorgezogen.
  • Betreuungszeit: Die Länge der Betreuungszeit ist ebenfalls entscheidend für die Aufnahme in den Kindergarten.
  • Zusammensetzung der Gruppen: Die Kindergärten entscheiden auch nach dem Geschlecht des Kindes, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen zu schaffen.
  • Wickelkinder: Kindergärten sind nicht verpflichtet, Wickelkinder aufzunehmen und viele lehnen diese auch ab. Ob der Wahlkindergarten einige Wickelkinder aufnimmt, kann jedoch im Vorfeld abgeklärt werden.
  • Geschwister: In den meisten Kindergärten haben Kinder bei der Platzvergabe Vorrang, deren ältere Geschwister auch schon in der gleichen Einrichtung betreut werden.

Die Anmeldung für den Kindergarten ist, wie Sie sehen, von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig um einen Platz für Ihr Kind kümmern.